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Werkstattbindung, bitte nicht!

Einige Versicherungen haben in Ihren Kfz Policen eine Klausel aufgenommen, mit der Sie in die Abwicklung von Reparaturen zwischen Versicherungsnehmer und Werkstatt eingreifen können und diese stark eingrenzen können. Die sogenannte Werkstattbindung.

Was bedeutet Werkstattbindung im Versicherungsvertrag

Der Begriff bezeichnet die vertragliche Verpflichtung eines Versicherungsnehmers, sein Auto in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Der Fahrzeughalter hat somit nicht die freie Werkstattwahl.

Was hast du als Autofahrer von einer Werkstattbindung durch den Versicherer

Dein einziger Vorteil als Versicherungsnehmer sind etwas geringere Versicherungsprämien. Oftmals ist jedoch eine andere Versicherung ohne diese Werkstattbindung günstiger, vergleichen lohnt.

Was haben die Versicherer von einer Werkstattbindung?

Die Versicherungen bieten Dir Ihren Vertrag gern mit Werkstattbindung an, da sie selbst am meisten davon profitieren. Sie suchen sich verschiedene Werkstätten, welchen Sie neben dem Stundenlohn auch die Teilepreise vorschreiben. Hierbei bezahlen die Versicherungen den Partnerwerkstätten bis zu 50% weniger als die ortsüblichen Verrechnungssätze sind und sparen sich somit sehr viel Geld.

Warum machen Werkstätten so etwas freiwillig mit?

Im Gegenzug bekommen die Werkstätten viele Fahrzeuge von den Versicherungen in die Werkstatt gesteuert. Diese können somit Ihre Auslastung sicherstellen.

Wo ist jetzt das Problem, weshalb wir darauf hinweisen?

  • Unbekannte Arbeitsqualität: Der Versicherungsnehmer gibt sein Fahrzeug in die Hände einer Werkstatt, die er kaum oder garnicht kennt. Das gesamte Konzept der Werkstattbindung setzt auf Kostensenkung für die Versicherung und auf stark erhöhte Auftragsvolumina für die Partnerwerkstätten – kurz „Quantität vor Qualität“. Ob das mit gleicher Arbeits- und Ersatzteilqualität durchführbar ist, darf zumindest angezweifelt werden.
  • Möchtest Du mit der Versicherung fiktiv abrechnen, also das Geld ausbezahlt bekommen, wird nicht die tatsächliche Schadenshöhe angesetzt, sondern die Summe, welche den Partner-Werkstätten bezahlt werden würde. Und diese liegt 30 -50% unter den ortsüblichen Sätzen.
  • Du musst in die von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt fahren. Auch bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel wenn der Marder nur ein Zündkabel durchgebissen hat und Du dies von Deiner Teilkasko Versicherung erstattet haben willst.
  • Du kannst dich nach einem verursachten Schaden nicht direkt mit deiner Werkstatt in Verbindung setzen. Du musst dich erst bei Deiner Versicherung melden, die Dir dann eine Partnerwerkstatt zuweist.
  • Oftmals musst Du in den Partnerwerkstätten, aufgrund zu hoher Auslastung, deutlich längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
  • Vor allem in kleineren Städten und Gemeinden und ländlichen Regionen ist die Abdeckung mit Vertragswerkstätten unter Umständen schlechter, so dass längere Anfahrten in Kauf genommen werden müssen.

Zusammengefasst bedeutet das:

Der gesparte Versicherungsbeitrag relativiert sich durch Fahrtkosten in eine weiter entfernte Werkstatt, den Verzicht auf die Reparatur in der Werkstatt des Vertrauens und spätestens wenn man sein Auto nicht mehr reparieren lässt und sich das Geld auszahlen lassen will. Außerdem darf die Arbeitsqualität zumindest angezweifelt werden.

Lässt man die Reparatur trotz Werkstattbindung von seiner Stammwerkstatt machen, kommen Kosten auf den Versicherungsnehmer zu. Das sind im Idealfall 15% von der Rechnungssumme. Aber auch die 2-3 fache Selbstbeteiligung und im schlimmsten Fall können den Autofahrer die kompletten Kosten treffen.

Vielen unserer Kunden ist es nicht bewusst, dass Sie überhaupt einer Werkstattbindung zugestimmt haben.

Daher bitte Versicherunspolice prüfen und ggf. auch mal den Versicherer wechseln oder die Police ändern lassen.

Wenn Deine Versicherung zu teuer ist, dann lasse Deinen Vertrag nochmal neu berechnen. Aufgrund des starken Konkurrenzkampfes gibt es neue Verträge mit gleichen Leistungen of günstiger als im Vorjahr. Notfalls wechselst Du zu einem anderen Versicherer.

Also bitte keine Versicherungsverträge mit Werkstattbindung abschliessen.

Bist Du übrigens der Unfallgeschädigte hast Du nach wie vor das Recht Deine Werkstatt selbst auszusuchen.

Zu guter letzt noch ein Wort in eigener Sache, wir sind seit über 30 Jahren zuverlässig in Deiner Region als Kraftfahrzeug-Handwerksbetrieb mit angeschlossener Meisterwerkstatt bekannt. Unfallschadenabwicklung und Glasschadenreparatur gehören daher genauso zu unserem Angebot. Unsere Angebote können noch besser werden wenn Du auch diese Service – bausteine nutzt.

Du hast es in der Hand, vielen Dank für Dein Vertrauen in unsere Leistung.